A: 1. Es muss mitgeteilt werden, ob die Originalausrüstung über eine Plattenziehvorrichtung verfügt, ob die hydraulische Steuerung kompatibel ist und ob das Programm kompatibel ist.
2. Handelt es sich um ein Blechziehgerät eines anderen Anbieters, sind Anschlussmaßpläne erforderlich.